Podologie am Bahnhof
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Ihre Fußpflegepraxis in Wachenheim

 

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WIR HABEN GEÖFFNET

Patienten der Podologiepraxen sind von der Testpflicht nicht betroffen


Die gestern verabschiedete bundeseinheitliche Notbremse sieht eine Testpflicht ausschließlich für Kunden von z.B. Friseurbetrieben oder der Fußpflege vor. Patienten der Podologiepraxen sind von der Testpflicht nicht betroffen. Es gelten weiterhin die bisher bestehenden Regelungen zum Infektions- und Arbeitsschutz.