Berufsbild des Podologen
Die Geschichte der Podologie
Die Berufsanfänge des Podologen und Fußpflegers reichen weit zurück. Bereits Hippokrates (ca. 400 v. Chr.) hat sich laut schriftlicher Überlieferung mit dem Fußübel der Hornhaut beschäftigt. Hier in der mittelalterlichen Bäderstube liegt der Ursprung des med. Fußpflegers. Zum Berufsbild des Baders gehörte, neben seinen Tätigkeiten als Friseur und Dentist, auch die Behandlung von Haut- und Nagelveränderungen. Im Vordergrund des Bildes ist eine Fußbehandlung zu sehen, im Hintergrund wird ein Zahn gezogen.
Das Berufsbild des Podologen
Der Podologe zählt zu den Medizinal-Fachberufen. Er unterstützt den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen. Er nimmt somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein. Der Podologe führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Er gilt gleichzeitig als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch Krankengymnast. Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden.
Als Angehöriger eines medizinischen Assistenzberufes und aufgrund seines spezifischen Wissens, ist der Podologe in der Lage, besonders bei Risikopatienten, wie Diabetikern, Antikoagulierten oder Patienten mit Gefäßerkrankungen, im Rahmen der Fußbehandlung tätig zu werden.?Dies erfolgt nicht nur im pflegerischen Sinne, sondern auch unter Anwendung spezieller podologischer Verfahren, die Kenntnisse in Waren- und Materialkunde, Arzneimittelkunde, physikalischer Therapie etc. erforderlich machen. Der Podologe unterstützt die Arbeit des Arztes und kooperiert mit anderen Berufsgruppen, wie Orthopädieschuhtechnikern, Krankenpflegern und Physiotherapeuten.?Podologen arbeiten auf Anweisung des Arztes, agieren jedoch auch in eigener Verantwortung bei der Erkennung krankhafter Veränderungen am Fuß, Durchführung präventiver Maßnahmen und Beratung bei Fußproblemen.?Der Podologe stellt oftmals die erste Kontaktstelle für Patienten mit Fußerkrankungen dar und führt diese den entsprechenden Fachärzten zu.?Demzufolge kann man sagen, dass das neue Berufsbild des Podologen eine wichtige Lücke im Kreis der Heilhilfsberufe schließt und somit wesentlich zur Volksgesundheit beitragen kann.?Die Tatsache, dass kurz- oder nicht ausgebildete Personen selbstständig gewerbliche Fußpflege ausüben dürfen, ist in den seltensten Fällen der Öffentlichkeit bekannt. ?Allseits beliebte Attribute, wie medizinisch oder diabetisch werden von fußpflegerisch Tätigen gerne zu Werbezwecken missbraucht und fördern den Glauben an eine qualifizierte Ausbildung. Ein aktuelles Urteil aus dem Jahre 2003 verbietet erstmals einer Nicht-Podologin den Zusatz medizinisch in Ihrer Tätigkeitsbeschreibung.
- Nagelbehandlungen
- richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen oder verdickten Nägeln
- Hyperkeratosenbehandlungen
- Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen
- Behandlung von Clavi und Verrucae
- Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen
- Druck- und Reibungsschutz
- Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen
- Orthonyxie
- Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln
- Orthesentechnik
- Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen
- Nagelprothetik
- künstlicher Nagelersatz
- Fuß- und Unterschenkel-Massage
- als therapeutische Maßnahme oder zur Steigerung des Wohlbefindens
- Allgemeine und individuelle Beratung
Der technische Fortschritt erleichtert die Routinearbeit des Podologen wesentlich. Skalpell und moderne Fräser erlauben ein viel rascheres und vor allem schmerzfreies Arbeiten. Der Podologe entfernt nicht mehr nur schmerzende Hühneraugen, störende Schwielen und deformierte Fußnägel. Er tritt auch als Berater auf, er gibt Tipps über die richtige Pflege der Füße und Beine, besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über Medikamente (Salben), Verbandmaterialien, Entlastungsmöglichkeiten, Badezusätze.
Darüber hinaus ist er in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.
Seit dem 2. Januar 2002 sind die Berufsbezeichnungen Podologe und Med. Fußpfleger durch das Podologengesetz geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige - oder als gleichwertig anerkannte - Ausbildung nachweisen kann. Zukünftig muss jeder, der den Titel "Podologe" oder "Med. Fußpfleger" tragen möchte, eine 2 jährige vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolvieren.